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Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora




Auf der CITES-Konferenz in Johannesburg wurde Anfang Oktober 2016 unter anderem beschlossen, dass zukünftig alle Arten Palisander unter Schutz des CITES Anhangs 2 gestellt werden. Dieses Abkommen ist weltweit bindend und hat, weil Palisander bei fast jeder Gitarre , sowie etlichen anderen Musikinstrumenten verwendet wird, große Auswirkungen auf FARM-SOUND (wie auch jeden anderen Musikinstrumenten-Händler und -Hersteller). 
  • ALLE Arten Palisander, alle weltweiten Populationen stehen seit dem 2.1.2017 unter Artenschutz
  • Fast jede Gitarre (vor allem akustische Gitarren) enthält Palisander-Anteile!
  • Seit dem 02.01.2017 war deshalb der gewerbliche Handel mit Musikinstrumenten, die Palsiander enthalten, unter strenge Regeln gestellt. Ohne Herkunftsnachweis ging hier gar nichts mehr. 
  • Am 26.11.2019 ist eine diesbezügliche Ausnahmeregelung für fertige Musikinstrumente, -teile und fertige Musikinstrumenten-Zubehöre völkerrechtlich in Kraft getreten. Diese Ausnahmeregelung erlangt in der Europäischen Union jedoch erst mit EU-Umsetzung Gültigkeit.
  • 12.12.2019:

    CITES 2: Ab 14.12.2019 entfällt die nationale Nachweis- und Buchführungspflicht

    Die Ausnahmeregelung für Musikinstrumente tritt am 14.12.2019 in Kraft, damit entfallen ab diesem Datum auch die Nachweis- und Buchführungspflicht gemäß der BArtSchV.

    Nachdem bereits am 26.11.2019 die Ausnahmeregelung für Musikinstrumente völkerrechtlich in Kraft getreten ist, wurde nunmehr die VO(EU) 2019/2117 zur Umsetzung der 18. CITES-COP-Listungsänderungen veröffentlicht und tritt am 14.12.2019 in Kraft.

    Laut Information des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) sind ab diesem Stichtag für fertige Musikinstrumente, fertige Musikinstrumententeile und fertiges Musikinstrumentenzubehör keine CITES-Dokumente mehr erforderlich.

    Damit entfällt für diese Erzeugnisse ab 14.12.2019 auch die nationale Nachweis- und Buchführungspflicht gemäß Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV).

  • Achtung! RIO-Palisander ist weiterhin geschützt
    Aufgrund einiger Fragen von Interessierten muss ich hinzufügen, dass sich die Ausnahmeregelung für Musikinstrumente nur auf den, im Oktober 2016 Inkraft getretenen CITES-Anhang 2 bezieht. Darin enthalten sind alle Arten Palisander außer Rio-Palisander (oder Brazillian Rosewood), denn das ist seit 1992 unter den höheren Schutz des CITES-Anhangs 1 gestellt!
    RIO-Palisander ist also weiterhin unter die höchste Schutzstufe gestellt und der Handel mit RIO-Palisander ist quasi verboten! Nach Einsetzen des Handelsverbots, vor fast 20 Jahren, ist das Holz praktisch wertlos geworden, da jeder Verkauf ohne gültige Cites-Dokumente verboten ist und dieser von den Naturschutzbehörden mit Beschlagnahmung geahndet und hohen Geldbußen sanktioniert wird.

Palisandergriffbrett














FARM-SOUND
Armin Engelhard
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